Flächenportal Windenergienutzung Rheinland-Pfalz

Hinweise zu den Parametern der planerischen Restriktionen für die Errichtung von Windenergieanlagen


Die Parameter der Restriktionen für die Errichtung von Windenergieanlagen wurden zusammengetragen und in Zusammenarbeit mit den jeweils zuständigen Ressorts fachlich eingeordnet. Der Grad der Restriktion wurde dabei in Ausschlussflächen und einzelfallbezogene Restriktionsflächen differenziert.

Ausschlussflächen sind solche Gebiete, die tatsächlich und rechtlich für die Errichtung von Windenergieanlagen nicht geeignet sind. Dies kann auch notwendige Schutzabstände umfassen.
Neben den normativen Ausschlussflächen, bei denen in der Regel keine Abwägung stattfinden kann, gibt es Kriterien, die zwar grundsätzlich der Abwägung zugänglich sind, aber auf Ebene der Flächenplanung (insbes. der Regionalplanung) einen potentiell hohen Konflikt gegenüber der Windenergienutzung aufweisen. In Einzelfällen werden diese Kriterien im vorliegenden Flächenportal vereinfacht und im Sinne einer unterstellten planerischen Vorsorge unter den Ausschlussflächen mit entsprechender Erläuterung geführt. Auf den konkreten Planungsebenen kann auf Basis von Gutachten bzw. im Rahmen der Abwägung eine andere Einschätzung erfolgen. Insbesondere im Zuge der konkreten Standortplanung für Windenergieanlagen können aufgrund einzelfallbezogener Untersuchungen innerhalb solcher Flächen Windenergieanlagen gleichwohl genehmigt bzw. errichtet werden. (Bsp. Fachbeitrag Artenschutz, Kategorie I, 3 km Abstände zu Erdbebenmessstationen).

Als einzelfallbezogene Restriktionsflächen wurden solche Kriterien eingestuft, für die kein strikter Ausschluss für die Windenergienutzung besteht bzw. bei denen eine Einzelfallprüfung erforderlich ist oder bei denen es sich um eine Restriktion mit potentieller Höhenbeschränkung im Zulassungsverfahren handelt.

Zu den grundsätzlichen Ausschlussflächen gehören alle Kriterien des LEP IV 4.Teilfortschreibung nach Z 163 d und Z 163 h. Die Ausschlussgebiete nach LEP IV 4. TF werden gesondert als Inhaltsebene in der Kartenanwendung angezeigt, da hier eine Überlagerung mit ausgewiesenen Flächen für die Windenergie möglich ist, die noch nicht an die 4. Teilfortschreibung angepasst sind.
Die Siedlungsabstände nach Z 163 h sind im Flächenportal nicht konform zu den Bestimmungen des LEP IV abgebildet, da im LEP IV die Einhaltung der Abstände jeweiligen Baugebieten bzw. zu den Darstellungen auf Bebauungsplanebene gefordert ist. Als Geodaten liegen vektorisiert jedoch nur die Darstellungen der Flächennutzungsplanebene vor, die hier hilfsweise herangezogen wird. Im Einzelfall sind die konkreten Abstände mit dem jeweiligen Träger der Bauleitplanung abzustimmen bzw. die Einhaltung im Genehmigungsverfahren nachzuweisen. Verringerte Siedlungsabstände für Repoweringvorhaben nach Z 163 i werden vorliegend nicht dargestellt, gelten jedoch gemäß LEP IV weiterhin.
Keine Darstellungen im Flächenportal erfolgen für über 120-jährige Laubholzbestände, welche einen Ausschluss gemäß LEP IV Z 163 d darstellen. Aufgrund dynamischer Datenlage erfolgt hierzu vorliegend keine Datenbereitstellung.
Die Ausschlusszonen außerhalb des Rahmenbereichs des Welterbes Oberes Mittelrheintal Z 163 j wurden aufgrund der gestaffelten Höhenbeschränkung als einzelfallbezogene Restriktion eingestuft.
Einzelfallprüfungen im Genehmigungsverfahren sind ebenfalls erforderlich für gesetzlich geschützte Biotope sowie Klimaschutzwald, Schutzwald, Kurwald.
Es werden nicht sämtliche Inhalte der Regionalpläne, insbes. nicht der Abwägung zugängliche Vorbehaltsgebiete, dargestellt.
Auch weitere Aspekte wie Gewässerentwicklungskorridore und Sturzflutgefährdungen können im Einzelfall der Windenergienutzung entgegenstehen und sind in konkreten Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beachten bzw. zu berücksichtigen.
Zusätzlich wurden Objektarten der tatsächlichen Nutzung aus dem Digitalen Landschaftsmodell der Vermessungs- und Katasterverwaltung identifiziert, die einer Windenergienutzung entgegenstehen.
Informativ wurden auch die Hangneigung >= 30% aus dem DGM25 sowie verschiedene Windhöffigkeiten aus dem Windatlas RLP eingebunden.
Die sich bei der GIS-technischen Auswertung ergebenden Kleinstflächen von weniger als 625 m² wurden gelöscht, da diese ungeeignet sind für die Errichtung einer Windenergieanlage.

Eine vollständige Tabelle mit Einordnung der Fachebenen mit Konfliktpotential als Ausschlussflächen und einzelfallbezogene Restriktionsflächen findet sich auf der Seite der Fachdaten.