Flächenportal Windenergienutzung Rheinland-Pfalz

Fachdaten


In der folgenden Tabelle werden alle verarbeiteten Parameter der Ausschlüsse bzw. Restriktionen für die Errichtung von Windenergieanlagen dargestellt.
Das Flächenportal kann keine konkrete Planung ersetzen und nimmt keine Abwägung der Planungsträger oder Entscheidung von Genehmigungsbehörden vorweg. Regionale und lokale Besonderheiten können im Flächenportal nicht berücksichtigt werden. Normative Einstufungen von Parametern und evtl. Schutzabstände können zukünftigen Änderungen unterliegen. Innerhalb der Parameter kann sich die dazugehörige Gebietskulisse ändern (z.B. durch Ausweisung neuer Naturschutzgebiete). In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich z.B. ältere Windenergieanlagen in einem zwischenzeitlich festgelegten Ausschlussgebiet befinden können, jedoch Bestandsschutz haben.
Hinsichtlich des Fachbeitrags Artenschutz wurden für bestehende Windenergiegebiete die naturschutzfachlichen Belange bereits auf Gebietsebene abgewogen, so dass der Fachbeitrag diesen Gebieten, vorhandenen Windenergieanlagen und insbesondere auch dem Repowering nicht entgegensteht.

Nr. Thema Kategorie Beschreibung Hinweise Grad
1 Naturwaldreservate forst Naturwaldreservate und Biotopschutzwald nach LWaldG der Forstverwaltung RLP Grundlage Einstufung: §§ 16, 19 LWaldG. Orientierung an Parametern der LFU-Studie (Fachbeitrag Artenschutz Rheinland-Pfalz vom Dezember 2023). Ausschluss
2 Erdbebenmessstationen Ausschluss geologie Ausschlussgebiete um die Erdbebenmessstationen des Landeserdbebendienstes Rheinland-Pfalz (LER) LGB RLP Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Um eine negative Beeinflussung der Qualität und Aussagekraft der seismischen Messungen auszuschließen, sind bei der Planung von WEA Sicherheitsabstände zu Erdbebenmessstationen zu berücksichtigen und Schutzbereiche zu den Erdbebenmessstationen mit einem Mindestabstand (Radius) von 3 km (Ausschlussbereich laut Fachbehörde) einzuhalten. Für eine Errichtung von WEA innerhalb von Prüf- oder gar Ausschlussbereichen ist ein Einvernehmen mit dem Landeserdbebendienst im LGB, z.B. durch entsprechende Kompensation, notwendig. Hierzu sind in der Regel entsprechende Fachgutachten zu erstellen. Hierbei handelt es sich um ein Kriterium, das auf Ebene der Flächenplanung (insbes. der Regionalplanung) einen potentiell sehr hohen Konflikt gegenüber der Windenergienutzung aufweist. Vorliegend wird dies vereinfacht und im Sinne einer unterstellten planerischen Vorsorge unter den Ausschlusskriterien geführt. Auf den konkreten Planungsebenen kann auf Basis von Gutachten bzw. im Rahmen der Abwägung eine andere Einschätzung erfolgen. Insbesondere im Zuge der konkreten Standortplanung für Windenergieanlagen könnten aufgrund einzelfallbezogener Untersuchungen innerhalb solcher Flächen Windenergieanlagen gleichwohl genehmigt bzw. errichtet werden. Ausschluss
3 Freileitungen infrastruktur Pufferung der Freileitungen aus ATKIS mit 150m Grundlage Einstufung: planerische Vorsorge. Orientierung an Parameter der LFU-Studie (Fachbeitrag Artenschutz Rheinland-Pfalz vom Dezember 2023) Ausschluss
4 Truppenübungsplätze infrastruktur Truppenübungsplätze aus ATKIS LVermGeo RLP Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung / tatsächliche Nutzung Ausschluss
5 Wetterradaranlagen infrastruktur DWD Schutzbereich nach § 35 (3) Nr. 8 BauGB um Wetterradar 5 km Grundlage Einstufung: Maßnahmenpapier des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 5. April 2022. Seitens des Bundes wurde eine Reduzierung des Radius um Wetterradare von 15 km Prüfbereich auf 5 km Schutzbereich vorgenommen. Ausschluss
6 Artenschutz Kategorie I naturschutz Artenschutzfachlicher Beitrag LfU von Dez. 2023: artenschutzfachl. Zielflächen mit sehr hoher Bedeutung für windenergiesensible Arten (Kat. I) Grundlage Einstufung: Orientierung an Parameter der LFU-Studie (Fachbeitrag Artenschutz Rheinland-Pfalz vom Dezember 2023) Gemäß Fachbeitrag handelt es sich bei Kategorie I um Flächen mit einer sehr hohen Bedeutung für den Schutz windenergiesensibler Arten. Hierbei handelt es sich um ein Kriterium, das zwar grundsätzlich der Abwägung zugänglich ist, aber auf Ebene der Flächenplanung (insbes. der Regionalplanung) einen potentiell sehr hohen Konflikt gegenüber der Windenergienutzung aufweist. Vorliegend wird dies vereinfacht und im Sinne einer unterstellten planerischen Vorsorge unter den Ausschlusskriterien geführt. Auf den konkreten Planungsebenen kann auf Basis von Gutachten bzw. im Rahmen der Abwägung eine andere Einschätzung erfolgen. Insbesondere im Zuge der konkreten Standortplanung für Windenergieanlagen könnten aufgrund einzelfallbezogener Untersuchungen innerhalb solcher Flächen Windenergieanlagen gleichwohl genehmigt bzw. errichtet werden. Ausschluss
7 Biosphärenreservate naturschutz UNESCO-Biosphärenreservate Grundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 d Ausschluss
8 FFH-Gebiete (Natura 2000) mit sehr hohem Konfliktpotential naturschutz FFH-Gebiete (Natura 2000) mit sehr hohem Konfliktpotential gem. LEP IV 4.TF Grundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 d Ausschluss
9 geschützte Landschaftsbestandteile naturschutz Geschützte Landschaftsbestandteile der Naturschutzverwaltung RLP Grundlage Einstufung: § 29 BNatSchG. Ausschluss
10 Nationales Naturerbe naturschutz Nationales Naturerbe des Bundes (BMUV) Grundlage Einstufung: Der Bund hat verschiedene Flächen zum Nationalen Naturerbe (NNE) erklärt. In Rheinland-Pfalz befinden sich insgesamt 7 Naturerbeflächen – namentlich Stegskopf (1.882 ha), Ebenberg (196 ha), Dudenhofen (97 ha), Saarburg-Beurig (138 ha), Schmidtenhöhe (234 ha), Westerburg (155 ha) und Mattheiser Wald (93 ha). Eine Windkraftnutzung bleibt aufgrund der Festlegungen innerhalb des NNE ausgeschlossen (vgl. Landtags-Drucksache 18/9987). Ausschluss
11 Nationalparke naturschutz Nationalparke Grundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 d Ausschluss
12 flächenhafte Naturdenkmäler naturschutz Flächenhafte Naturdenkmäler der Naturschutzverwaltung RLP Grundlage Einstufung: § 28 BNatSchG Ausschluss
13 Naturschutzgebiete naturschutz Rechtsverbindlich festgesetzte Naturschutzgebiete der Naturschutzverwaltung RLP Grundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 d Ausschluss
14 Naturschutzgebiete einstweilig sichergestellt naturschutz Einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiete der Naturschutzverwaltung RLP Grundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 d Ausschluss
15 VSG-Gebiete (Natura 2000) mit sehr hohem Konfliktpotential naturschutz Vogelschutzgebiete (Natura 2000) mit sehr hohem Konfliktpotential gem. LEP IV 4.TF Grundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 d Ausschluss
16 Bergbaubetrieb raumordnung Bergbaubetriebe aus ATKIS LVermGeo RLP Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung / tatsächliche Nutzung Ausschluss
17 Vorranggebiet regionaler Biotopverbund raumordnung Vorranggebiet regionaler Biotopverbund der Regionalplanung Grundlage Einstufung: Ziel der Regionalplanung (verbindliche Regionalpläne) Ausschluss
18 Ferienwohnanlagen, Campingplätze raumordnung Campingplätze und Wochenend- und Ferienhausfläche mit Pufferung 500m Grundlage Einstufung: Orientierung an Fläche gemischter Nutzung, Wohnbaufläche Ausschluss
19 Friedhof raumordnung Friedhöfe aus ATKIS LVermGeo RLP Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung / tatsächliche Nutzung Ausschluss
20 Fläche besonderer funktionaler Prägung raumordnung Fläche besonderer funktionaler Prägung aus ATKIS LVermGeo RLP (Gebäude und Anlagen für Öffentl. Zwecke, histor. Anlagen, Verwaltung, Bildung/Kultur, Gesundheit, soziale Sicherheit und Ordnung) mit Pufferung von 500 m Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung / tatsächliche Nutzung. Orientierung an Abstand zu Wohnbaufläche nach ATKIS. Ausschluss
21 Fläche gemischter Nutzung raumordnung Fläche gemischter Nutzung, Wohnbaufläche aus ATKIS LVermGeo RLP mit Pufferung von 500 m Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Einzelhäuser und Splittersiedlungen im Außenbereich, welche nicht dem Ziel Z 163 h LEP IV unterliegen, werden hiermit miterfasst. Gemäß ATKIS-Objektartenkatalog: bebaute Fläche einschließlich der mit ihr im Zusammenhang stehenden Freifläche (Hofraumfläche, Hausgarten), auf der keine Art der baulichen Nutzung vorherrscht. Solche Flächen sind insbesondere ländlich-dörflich geprägte Flächen mit land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Wohngebäuden u.a.. Wohnbaufläche nach ATKIS, welche nicht dem Ziel Z 163 h LEP IV unterliegen, berücksichtigt in analoger Anwendung nach § 249 Abs. 10 BauGB. Ausschluss
22 Industrie- und Gewerbefläche raumordnung Industrie- und Gewerbefläche aus ATKIS LVermGeo RLP Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung Hinweis: In Gewerbe- und Industriegebieten sind gem. §§ 8 und 9 BauNVO Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Windenergie allgemein zulässig, ein Windenergiegebiet ist hier jedoch grds. nicht planbar. Daher werden vorliegend im Flächenportal Gewerbe- und Industriegebiete als Ausschluss betrachtet. Ausschluss
23 Historische Kulturlandschaften Stufen I und II raumordnung Landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften Bewertungsstufen 1 und 2 Grundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 d Ausschluss
24 Historische Kulturlandschaften Stufe 3 für RHN und VRRN raumordnung Landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaften Bewertungsstufen 3 in den Planungsregionen Rheinhessen-Nahe und Verband Region Rhein-Neckar Ausschluss Grundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 d in Verbindung mit verbindlichen Regionalplänen Ausschluss
25 Welterbe Limes raumordnung UNESCO Welterbe Obergermanisch-Raetischer Limes Grundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 d Ausschluss
26 Vorranggebiete Rohstoffabbau raumordnung Vorranggebiete Rohstoffabbau der Regionalplanung Grundlage Einstufung: Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 127 i.V.m. Ziel der Regionalplanung (verbindliche Regionalpläne) Ausschluss
27 Siedlungsflächenabstände SGD Nord raumordnung Siedlungsflächenabstände zu wirksamen Wohn- und Mischbauflächen 900m der Flächennutzungsplanung SGD Nord nach Z 163h LEP IV 4.TF (vorliegend vereinfacht FNP-Ebene verwendet, maßgeblich sind gem. LEP Baugebiete) Grundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 h Ausschluss
28 Siedlungsflächenabstände SGD Süd raumordnung Siedlungsflächenabstände zu wirksamen Wohn- und Mischbauflächen 900m der Flächennutzungsplanung SGD Süd nach Z 163h LEP IV 4.TF (vorliegend vereinfacht FNP-Ebene verwendet, maßgeblich sind gem. LEP Baugebiete) Grundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 h Ausschluss
29 Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche raumordnung Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche aus ATKIS LVermGeo RLP Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung / tatsächliche Nutzung Ausschluss
30 Tagebau Grube Steinbruch raumordnung Tagebau, Grube, Steinbruch aus ATKIS LVermGeo RLP Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung / tatsächliche Nutzung Ausschluss
31 Welterbe Oberes Mittelrheintal Zonen raumordnung UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal Kernzone und Rahmenbereich Grundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 d Ausschluss
32 Autobahnen verkehr Mit Anbaubeschränkungszone von 100 m gemäß FStrG gepufferte Straßen aus ATKIS Grundlage Einstufung: § 9 FStrG 100 m als Puffer übernommen (vorliegend vereinfacht als Ausschluss). Anbauverbotszone: 40 m Anbaubeschränkungszone: 100 m. Gemäß § 9 Abs. 2b FStrG ist Zustimmung nicht erforderlich, wenn nur deren Rotor in die Anbaubeschränkungszone hineinragt. Zuständigkeit Fernstraßen-Bundesamt. Ausschluss
33 Bahnstrecken verkehr Mit 100 m Sicherheitsstreifen als Ausschluss gepufferte Bahnstrecken aus ATKIS Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung Verbindliche Abstandsregelungen für Bahnstrecken existieren nicht; bei Planungen ist das Eisenbahn‐Bundesamt zu beteiligen. Es werden regelmäßig Abstände und Maßnahmen eingefordert, damit die Gleisanlagen nicht beeinflusst werden. Daher wird zusätzlich zu den elektrifizierten Bahnstrecken ein beidseitiger Sicherheitsstreifen von 100 m dargestellt. Ausschluss
34 Bundesstraßen verkehr Mit Anbaubeschränkungszone von 40 m gemäß FStrG gepufferte Straßen aus ATKIS Grundlage Einstufung: § 9 FStrG 40 m als Puffer übernommen (vorliegend vereinfacht als Ausschluss). Anbauverbotszone: 20 m Anbaubeschränkungszone: 40 m. Gemäß § 9 Abs. 2b FStrG ist Zustimmung nicht erforderlich, wenn nur deren Rotor in die Anbaubeschränkungszone hineinragt. Zuständigkeit Fernstraßen-Bundesamt. Ausschluss
35 Flugverkehr sonstige Landeplätze verkehr Verkehrslandeplätze, Hubschrauberflugplätze, (Sonder-)Landeplätze, Segelfluggelände gepuffert mit 2.000 m, Mainz-Finthen mit 4000m Grundlage Einstufung: Innere Hindernisbegrenzungs- und -freiflächen, An-/Abflugflächen nach europäischen und nationalen Vorschriften sowie Platzrunden sind Ausschlusskriterium. Vorliegend sind 2.000 m als Ausschluss gewählt. Zu den inneren Flächen gehören die unmittelbar um die Start- und Landebahn angesiedelten Hindernisbegrenzungsflächen als auch die An- und Abflugflächen, die Platzrunden und festgelegte Flugverfahren. Innerhalb der inneren (Hindernisbegrenzungs-) Flächen dürfen sich keine Luftfahrthindernisse befinden, es sei denn, sie sind für die Flugsicherheit und den Flugbetrieb unerlässlich. Diese Flächen stellen ein Ausschlusskriterium dar. Innerhalb der äußeren (Hindernisbegrenzungs-) Flächen sind Luftfahrthindernisse in Ausnahmen erlaubt, wenn aufgrund einer Sicherheits- und Risikoanalyse festgestellt wird, dass die Gefährdung des Flugbetriebs zweifelsohne ausgeschlossen werden kann. Diese Flächen können als Restriktion angesehen werden. Ausschluss
36 Kreisstraßen verkehr Mit Anbaubeschränkungszone von 30 m gepufferte Straßen aus ATKIS Grundlage Einstufung: § 23 LStrG 30 m als Puffer übernommen (vorliegend vereinfacht als Ausschluss). Anbauverbotszone: 15 m Anbaubeschränkungszone: 30 m (Zustimmung erf.). (Gemeindestraßen werden nicht berücksichtigt wegen Kleinteiligkeit, keine Anbaubeschränkung nach LStrG) Ausschluss
37 Landesstraßen verkehr Mit Anbaubeschränkungszone von 40 m gepufferte Straßen aus ATKIS Grundlage Einstufung: § 23 LStrG 40 m als Puffer übernommen (vorliegend vereinfacht als Ausschluss). Anbauverbotszone: 20 m Anbaubeschränkungszone: 40 m (Zustimmung erf.) Ausschluss
38 Fließgewässer wasser Fließgewässer mit Namen aus ATKIS LVermGeo RLP Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung / tatsächliche Nutzung. Nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) bedarf die Errichtung, die Veränderung und der Betrieb von Anlagen am Ufer einer Bundeswasserstraße einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung, wenn durch die beabsichtigte Maßnahme eine Beeinträchtigung des für die Schifffahrt erforderlichen Zustandes der Bundeswasserstraßen oder der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist. Windkraftanlagen am Ufer einer Bundeswasserstraße sind gemäß § 31 Abs. 2 WaStrG dem zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt anzuzeigen. Gemäß § 61 BNatSchG ist im Übrigen die Errichtung von baulichen Anlagen im Außenbereich an Bundeswasserstraßen und Gewässern erster Ordnung sowie an stehenden Gewässern mit einer Größe von mehr als 1 ha im Abstand bis 50 m von der Uferlinie nicht zulässig. Abweichend davon kann auf Antrag unter den Voraussetzungen des § 61 Abs. 3 BNatSchG eine Ausnahme zugelassen werden. Ausschluss
39 Heilquellenschutzgebiete Zone I RVO wasser Heilquellenschutzgebiete Zone I mit RVO, abgegrenzt und im Verfahren bzw. im Entwurf der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz Grundlage Einstufung: § 53 WHG i.V.m § 55 LWG gem. Parameter der LFU-Studie (Fachbeitrag Artenschutz Rheinland-Pfalz vom Dezember 2023). Vorliegend zugleich Einstufung wie Wasserschutzgebiete Zone I. Ausschluss
40 Binnenseen, stehende Gewässer wasser Binnenseen/stehende Gewässer mit Namen aus ATKIS LVermGeo RLP Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung / tatsächliche Nutzung Ausschluss
41 Wasserschutzgebiete Zone I RVO wasser Wasserschutzgebiete Zone I mit RVO, abgegrenzt und im Verfahren bzw. im Entwurf der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz Grundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 d Ausschluss
42 Überschwemmungsgebiete gesetzlich wasser Gesetzliche Überschwemmungsgebiete der Wasserwirtschaftsverwaltung RLP Grundlage Einstufung: § 76 WHG. Inkludiert sind vorläufig gesicherte ÜSG. ÜSG werden per RVO festgesetzt. Ausschluss
43 Erntezulassungsregister forst Erntezulassungsregister der Forstverwaltung RLP Grundlage Einstufung: § 6 Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) gem. Verweis LFU-Studie RLP Dezember 2023. Es handelt sich um Flächen mit hoher Dynamik. Vorliegend erfolgt kein pauschaler Ausschluss. Einzelfallprüfung im BImSchG-Verfahren erforderlich. Restriktion
44 Erosionsschutzwald forst Erosionsschutzwald der Forstverwaltung RLP Grundlage Einstufung: gemäß § 17 LWaldG Restriktion
45 Erdbebenmessstationen Restriktion geologie Erdbebenmessstationen des Landeserdbebendienstes Rheinland-Pfalz (LER) Prüfbereich Landesnetz und Breitbandnetz LGB RLP Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Im weiteren Bereich bis 5 km (Radius) sind Einzelfallprüfungen vorzunehmen (Prüfbereiche). Im Kartenviewer des LGB (https://mapclient.lgb-rlp.de ) sind die Messstationen incl. Schutzbereiche veröffentlicht. Für besonders sensible Messstationen zur Erkennung der aktiven Erdbeben vulkanischen Typs in der Osteifel sowie bei besonders ruhigen Stationen des Landesnetzes sind sog. Breitband-Seismometer installiert. Für die Gewährleistung deren Messgüte sind größere Schutzbereiche erforderlich, hier gilt ein erweiterter Prüfbereich mit einem Radius von 10 km. Landeserdbebendienst im LGB ist zu beteiligen. Restriktion
46 Bauschutzzonen SGD Süd infrastruktur Bauschutzzonen der SGD Süd Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Restriktion mit (potent.) Höhenbeschränkung. Hinweis: Militärische Belange, hier militärische Schutzbereiche und Militärflugplätze, schränken das Flächenpotenzial für Windenergie ein. Bei konkreten Planungsvorhaben in diesen Gebieten sind die Bundesbehörden in besonderem Maße zu beteiligen. Restriktion
47 Flugsicherung infrastruktur Anlagenschutzbereiche des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung in Bezug auf Windkraftanlagen Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Flugsicherungsanlage als Ausschluss. Im gesamten Prüfbereich um Flugsicherungsanlagen sind WEA potentiell möglich. Hierzu bedarf es stets einer Einzelfallprüfung. Zuständigkeit Bundesamt für Flugsicherung und Deutsche Flugsicherung GmbH. (Bei Unterscheidbarkeit können Prüfbereiche vorliegend als Restriktion mit (potent.) Höhenbeschränkung eingeordnet werden.) Restriktion
48 Militärische Bauschutzbereiche infrastruktur Bauschutzbereiche der militärischen Flughäfen Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Restriktion mit (potent.) Höhenbeschränkung. Hinweis: Militärische Belange, hier militärische Schutzbereiche und Militärflugplätze, schränken das Flächenpotenzial für Windenergie ein. Bei konkreten Planungsvorhaben in diesen Gebieten sind die Bundesbehörden in besonderem Maße zu beteiligen. Restriktion
49 Radioteleskop Effelsberg infrastruktur Schutzbereich nach § 35 (3) Nr. 8 BauGB Radioteleskop Effelsberg (NRW), laut Max-Planck-Gesellschaft (Betreiber des Radioteleskop) Beteiligung innerhalb 25 km Umkreis Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Laut Max-Planck-Gesellschaft (Betreiber des Radioteleskop) Beteiligung innerhalb 25 km Umkreis erforderlich. Restriktion
50 Militärische Schutzbereiche SGD Nord infrastruktur Militärische Schutzbereiche im Bereich der SGD Nord Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Restriktion mit (potent.) Höhenbeschränkung. Hinweis: Militärische Belange, hier militärische Schutzbereiche und Militärflugplätze, schränken das Flächenpotenzial für Windenergie ein. Bei konkreten Planungsvorhaben in diesen Gebieten sind die Bundesbehörden in besonderem Maße zu beteiligen. Restriktion
51 Grabungsschutzgebiete kulturgueter Grabungsschutzgebiete der GDKE RLP Grundlage Einstufung: Genehmigungsvorbehalt nach §22 Abs. 3 DSchG Restriktion
52 Artenschutz Kategorie II naturschutz Artenschutzfachlicher Beitrag LfU von Dez. 2023: artenschutzfachl. Zielflächen mit einer hohen Bedeutung für den Schutz windenergiesensibler Arten (Kat.II). Die Errichtung von WEA ist im Einzelfall möglich. Grundlage Einstufung: Fachbeitrag Artenschutz (LFU) Gemäß Fachbeitrag handelt es sich bei Kategorie II um Flächen mit einer hohen Bedeutung für den Schutz windenergiesensibler Arten. Die Errichtung von WEA ist im Einzelfall möglich. Restriktion
53 Sonstige FFH-Gebiete (Natura 2000) gem. LEP IV naturschutz Sonstige FFH-Gebiete (Natura 2000) gem. LEP IV 4.TF der Naturschutzverwaltung RLP Grundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 d. Über die NATURA 2000-Gebiete hinaus, für die ein sehr hohes Konfliktpotential für die Windenergienutzung besteht, stehen FFH- und Vogelschutzgebiete einer Ausweisung von Windenergiestandorten nur dann entgegen, wenn die Windenergienutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzzweckes führen und eine Ausnahme nicht erteilt werden kann. Restriktion
54 Landschaftsschutzgebiete naturschutz Landschaftsschutzgebiete Grundlage Einstufung: § 26 Abs. 3 S. 1-4 BNatSchG. Restriktion
55 Naturpark naturschutz Naturparke der Naturschutzverwaltung RLP Grundlage Einstufung: § 27 Abs. 1 BNatSchG Restriktion
56 Naturpark Kernzonen naturschutz Naturpark Kernzonen der Naturschutzverwaltung RLP Grundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Grundsatz 163 k. Landesverordnungen zu einzelnen Naturparken sind zu beachten. Restriktion
57 Sonstige Vogelschutzgebiete (Natura 2000) gem. LEP IV naturschutz Sonstige Vogelschutzgebiete (Natura 2000) gem. LEP IV 4.TF der Naturschutzverwaltung RLP Grundlage Einstufung: 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163 d. Über die NATURA 2000-Gebiete hinaus, für die ein sehr hohes Konfliktpotential für die Windenergienutzung besteht, stehen FFH- und Vogelschutzgebiete einer Ausweisung von Windenergiestandorten nur dann entgegen, wenn die Windenergienutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung des jeweiligen Schutzzweckes führen und eine Ausnahme nicht erteilt werden kann. Restriktion
58 Grün-, Siedlungszäsur raumordnung Grün-, Siedlungszäsur der Regionalplanung Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Zielkonformität mit Regionalplan im Einzelfall zu prüfen Restriktion
59 Regionaler Grünzug raumordnung Regionale Grünzüge der Regionalplanung Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Zielkonformität mit Regionalplan im Einzelfall zu prüfen Restriktion
60 Vorranggebiete Rohstoffabbau RHN raumordnung Regionalplan Rheinhessen-Nahe: Vorranggebiete Rohstoffabbau langfristig und genehmigt und Gebiet mit bes. Bedeutung für die Rohstoffsicherung Grundlage Einstufung: Regionalplan Rheinhessen-Nahe Die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe hat dies zudem in ihrem Konzept im Zuge der Regionalplanfortschreibung wie folgt bewertet: Grundsätzlich handelt es sich um entgegenstehende Nutzungen; dabei kann der temporäre Charakter von Windenergieanlagen eine Zwischennutzung potentieller Abbauflächen ermöglichen. - Aus fachlicher Sicht stellen Windenergieanlagen einen erheblichen Eingriff in den Untergrund dar, der Auswirkungen auf das Rohstoffvorkommen und die Gewinnung hat. Restriktion
61 WOM Z 163j raumordnung Ausschlusszonen für Windenergie außerhalb des Rahmenbereichs Welterbe Oberes Mittelrheintal WOM nach Z 163j LEP IV 4.TF in Abhängigkeit der WEA Gesamthöhe Grundlage Einstufung: Restriktion mit (potent.) Höhenbeschränkung gemäß 4. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm IV Ziel 163j. In diesen Ausschlusszonen ist die Errichtung von Windenergieanlagen oberhalb bestimmter Windenergieanlagen-Gesamthöhen ausgeschlossen. Restriktion
62 Flughäfen Bauschutzbereiche verkehr Bauschutzbereiche nach § 12 LuftVG der zivilen Flughäfen, bei der die Landesluftfahrtbehörde zu beteiligen ist, wenn ein Vorhaben/Gebiet näher als 15 km an eine entsprechende Anlage geplant wird Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung/ §§ 12, 13 Luftverkehrsgesetz Innere Hindernisbegrenzungs- und -freiflächen, An-/Abflugflächen nach europäischen und nationalen Vorschriften, festgelegte Flugverfahren im Sichtflugverkehr zum/vom Flughafen sind Ausschlusskriterium. Flugsicherungsbereiche können nicht pauschal als Ausschluss festgelegt werden. Die Landesluftfahrtbehörde ist zu beteiligen, wenn ein Vorhaben/Gebiet näher als 15 km an eine entsprechende Anlage geplant wird. Restriktion
63 Heilquellenschutzgebiete Zone II und III RVO wasser Heilquellenschutzgebiete Zonen II und III mit RVO festgesetzt, abgegrenzt und im Verfahren bzw. Entwurf der Wasserwirtschaftsverwaltung RLP Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. In Schutzgebieten der Zonen II und III ist der Bau von Windkraftanlagen aufgrund geregelter Verbote nicht zulässig. Die Errichtung von Windkraftanlagen ist nur möglich, wenn eine einzelfallspezifische Befreiung erteilt werden kann. Insbesondere in Schutzgebieten der Zone II sind die Anforderungen sehr hoch. Restriktion
64 Wasserschutzgebiete Zone II und III RVO wasser Wasserschutzgebiete Zonen II und III mit RVO festgesetzt, abgegrenzt und im Verfahren der Wasserwirtschaftsverwaltung RLP Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. In Schutzgebieten der Zonen II und III ist der Bau von Windkraftanlagen aufgrund geregelter Verbote nicht zulässig. Die Errichtung von Windkraftanlagen ist nur möglich, wenn eine einzelfallspezifische Befreiung erteilt werden kann. Insbesondere in Schutzgebieten der Zone II sind die Anforderungen sehr hoch. Restriktion
65 Überschwemmungsgebiete nachrichtlich wasser Risikogebiete außerhalb der Überschwemmungsgebiete der Wasserwirtschaftsverwaltung RLP Grundlage Einstufung: Fachliche Anforderung. Risikogebiete außerhalb der ÜSG können bei entsprechenden Hochwasserereignissen überschwemmt werden und sind daher zu berücksichtigen. Restriktion